Ab 2018 keine Basisausbildung mehr!

Ab dem kommenden Jahr 2018 werden wir keine Basisausbildung zum „Therapiebegleithundeteam“ als eigenständige Form der Weiterbildung mehr anbieten.

Die Begründung dafür ist Folgende:

Das gewerbsmäßige Halten, bzw. das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren zu tiergestützten Interventionen bedarf der Erlaubnis nach § 11 (1) TSchG. Der Verantwortliche, in der Regel ist das der Tierhalter, muss daher vor Aufnahme der Tätigkeit einen Antrag beim zuständigen Veterinäramt stellen. Für die Erteilung der Erlaubnis ist es u.a. zwingend erforderlich, den Nachweis der Sachkunde ( durch fachspezifische Aus- und Weiterbildungen, berufliche Erfahrung, etc.) zu erbringen.

Umfänglich ist die berufsbegleitende Basisausbildung zum „Therapiebegleithundeteam“ als alleinige Form der fachspezifischen Weiterbildung nicht ausreichend. D.h. konkret, dass seitens der Veterinärämter diese Form der Weiterbildung häufig als nicht ausreichend ist für die Erteilung der behördlichen Genehmigung angesehen wird, denn:

Ein ausgebildetes und geprüftes Therapiebegleithundeteam arbeitet auf der Basis eines Therapie- oder Behandlungskonzeptes einer ausgebildeten Fachkraft für tiergestützte Interventionen oder macht seine Besuche nach Absprache in einer sozialen, medizinischen oder pädagogischen Institution, um das dort speziell geschulte Team in ihrer Arbeit mit einem Tier zu unterstützen.

Eine eigenständige und zielgerichtete Form einer tiergestützten Tätigkeit mit entsprechenden o.g. Qualitätsmerkmalen ist nach Absolvieren einer alleinigen „Basisausbildung“  NICHT MÖGLICH und auch aus tierschutzrechtlichen und tierschutzethischen Gründen NICHT IN UNSEREM SINNE!

 

Natürlich werden wir weiterhin für alle „Fachkräfte tiergestützter Interventionen“ nach ESAAT / ISAAT die praktische Ausbildung ihres Hundes zum „Therapiebegleithundeteam“ als Zusatzqualifikation anbieten.

 

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