Sachkundenachweis

Hundehalterinnen/Hundehalter müssen ab dem 1. Juli 2013 den Nachweis der Sachkunde (Hundeführerschein) besitzen.

Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG).

D.O.Q. Test 2.0 ist eine bundesweit einheitlich anerkannte Sachkundeprüfung über den Umgang mit Hunden und richtet sich sowohl an die Gruppe der Hundehalter als auch an Hundebetreuer und -interessierte.

Die Durchführung von D.O.Q..-Test 2.0 wird bundesweit einheitlich angeboten und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein fälschungssicheres Zertifikat zentral ausgestellt und ausgegeben.

Der theoretische Teil der D.O.Q.-Test 2.0 Prüfung kann von allen praktizierenden Tierärzten oder ihrem Praxispersonal ohne Einschränkungen angeboten und durchgeführt werden. Der praktische Teil der D.O.Q.-Test 2.0 Sachkundeprüfung hingegen kann nur von zertifizierten und dafür registrierten Tierärzten abgenommen werden.

Durch die Tierärztekammer zertifizierte Hundetrainer sind befähigt, beide Prüfungsteile abzunehmen.

 

Wie funktioniert der D.O.Q.-Test?

Vor Prüfungsantritt entrichtet der Prüfling die Prüfungsgebühr und erkennt die Prüfungsordnung durch seine Unterschrift an. Seine Identität wird durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis/Reisepass/Führerschein) überprüft.

Die theoretische Prüfung umfasst 30 multiple Choice Fragen aus insgesamt sieben Sachgebieten, zur Beantwortung stehen 45 min. zur Verfügung. Das Prüfungsergebnis wird unmittelbar nach Prüfungsende ermittelt,, im Bestehensfall kann der Nachweis ausgedruckt werden.

Der praktische Prüfungsteil setzt die bestandene theoretische Prüfung voraus und bezieht sich auf das jeweilige Hund-Halter-Team. Über ca. 60 min. wird das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter überprüft. Die Altersempfehlung für den Hund liegt bei 12 Monaten.

Neben dem D.O.Q. Test nehmen wir auch den Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter nach § 3 des Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden vom 26. Mai 2011 (NHundG) ab.

 

Für weitere Informationen oder Terminabsprachen setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

info@tiergestuetzte-foerderung.de oder telefonisch unter 05963-9829330

 

 

(Quelle: Informationsbroschüre zur bundesweit einheitlichen Sachkundeprüfung TAG-H)