§11 TSchG Abs. 1 Nr.8 Buchst.f

Das Tierschutzgesetz in Deutschland wurde zum 1.8.2014 geändert.

Dadurch haben sich gravierende Veränderungen insbesondere hinsichtlich der Erlaubnis „Hunde auszubilden“ ergeben.

Nach §11 TSchG Abs. 1 Nr.8 Buchst.f benötigen alle Hundetrainer und Hundeausbilder die Genehmigung des Veterinäramtes und müssen ihre Sachkunde nachweisen. Dies kann durch eine Prüfung bei der  TÄK Niedersachsen oder TÄK Schleswig-Holstein erfolgen. Dieser Nachweis ist dann mit einem entsprechenden Antrag und einem aktuellen polizeilichen Führungszeugnis dem örtlichen Veterinäramt vorzulegen.

Ohne die Erlaubnis des Veterinäramtes und dem Nachweis der Sachkunde ist keine gewerbliche Tätigkeit, keine Ausbildung von Hunden möglich!

Diese Neuregelungen sind ebenfalls in die Akkreditierungsrichtlinien der ESAAT zertifizierten Ausbildungen eingeflossen und gelten als ein weiterer Schritt in Richtung Qualitätssicherung.

Natürlich haben auch wir die Erlaubnis beim Veterinäramt beantragt und bereits im August 2014 erhalten.

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